Blickpunkt Sterbehilfe

 

zurück zur Themenübersicht

zu den Friedenslinks - zum Thema Weltfrieden - back HOME

 

Gelähmte Britin kämpft um Sterbehilfe als Menschenrecht

Anhörung in Straßburg - Eilentscheidung binnen sechs Wochen

Die völlig gelähmte Britin Diane Pretty (43) kämpft seit Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg um ihr Recht auf Sterbehilfe. Die Mutter zweier Kinder, die an einer Muskelerkrankung leidet, will erreichen, dass ihr Mann Brian ihr auf eigenen Wunsch beim Sterben hilft und straffrei ausgeht. Das hatte das oberste britische Gericht im November abgelehnt.
 

 

19.03.2002

      Falls der Mann dem Wunsch nachkommt, drohen ihm in Großbritannien wegen aktiver Sterbehilfe bis zu 14 Jahre Haft.
 
      Nur noch kurze Zeit zu leben
      Am Dienstag begründete Prettys Anwalt Philip Havers bei einer Anhörung vor dem Gerichtshof den Wunsch seiner Mandantin. Sie habe nach Prognose der Ärzte nur noch Monate, vielleicht auch nur noch Wochen zu leben. Deswegen will der Straßburger Gerichtshof in einem Eilverfahren über die Beschwerde spätestens in sechs Wochen urteilen. Zu der Anhörung vor dem Gericht, das sich erstmals mit dem Thema
Sterbehilfe beschäftigt, war die im Rollstuhl sitzende Frau zusammen mit ihrem Ehemann Brian erschienen.
 
      Havers argumentierte, seiner Mandantin drohe «ein qualvoller und erniedrigender Tod» durch Lungenentzündung oder Ersticken. «Sie möchte einen solchen Tod vermeiden.» Das britische Recht erlaube zwar Selbstmord, betont Havers. Nur weil sie völlig gelähmt sei, könne seine Mandantin dieses Recht ohne fremde Hilfe jedoch nicht in Anspruch nehmen. Pretty wolle in Würde sterben. Havers warf der britischen Regierung vor, gegen Artikel zwei der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstoßen, der das Recht auf Leben garantiert. Dies schließe auch das Recht auf Sterben ein. Havers verwies ferner auf das Verbot von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Artikel 3) und auf das Diskriminierungsverbot (Artikel 14).
 
      Erkrankung des Zentralnervensystems
      Der Vertreter der britischen Regierung, Jonathan Crow, bezeichnete Prettys Fall als «tragisch». Dennoch sei das britische Recht eindeutig; es erlaube nicht, dass eine Person vorsätzlich eine andere Person tötet. Aktive
Sterbehilfe sei auch in vielen anderen Mitgliedstaaten des Europarates verboten, so in Österreich, Irland, Spanien, Portugal und Polen. Das Recht auf Leben beinhalte nicht automatisch ein «Recht auf Sterben».
 
      Die Europäische Menschenrechtskonvention schütze nur die Art und Weise, wie jemand sein Leben führe, nicht aber wie er aus dem Leben scheiden wolle. Nach der Anhörung zeigte sich das Ehepaar Pretty zuversichtlich. «Ich möchte nur mein Recht zu sterben», sagte Diane Pretty mittels eines an ihrem Rollstuhl befestigten Sprachcomputer. Pretty leidet an amyotropher Lateralsklerose (ALS). Die Ursache dieser degenativen Erkrankung des Zentralnervensystems ist bisher unbekannt. ALS greift die Nervenzellen in Rückenmark und Gehirn an, die für die Motorik zuständig sind und führt schließlich zum Tod. In Deutschland gibt es jedes Jahr etwa 1500 bis 2000 ALS-Neuerkrankungen.

UND!!! WAS haben sie unternommen? Wie haben sie sich entschieden? Falsch! Jawohl. Statt würdevoll zu sterben durfte sie dahinsiechen... Wie unmenschlich doch diese Welt ist...

 zurück zur Themenübersicht

zu den Friedenslinks - zum Thema Weltfrieden - back HOME

Straßburger Richter bleiben bei Nein
zu
Sterbehilfe

Menschenrechtsgerichtshof lehnt Klage einer todkranken Britin ab

Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs fiel einstimmig. Die sieben Richter lehnten am Montag die Klage der Britin Diane Pretty ab. Die 43-Jährige hatte für ihren Mann die Zusicherung von Straffreiheit verlangt, falls er ihr beim Selbstmord aktive Sterbehilfe leisten sollte.
 
     
   
  29.04.2002
 
 
 
  »Wir hoffen noch immer, mit ihrer Bittschrift weitermachen zu können.«
 
  Brian Pretty
 

  Pretty   leidet an einer unheilbaren Nervenkrankheit   und ist bereits vom Hals abwärts gelähmt. Sie kann sich nur mit Hilfe eines Sprachcomputers verständigen. Zuvor hatte sie bereits von den britischen Behörden die Straffreiheit zu erzwingen versucht, damit sie selbst den Zeitpunkt ihres Todes bestimmen kann. Dafür bräuchte sie die Hilfe einer weiteren Person - denn auch Selbstmord kann sie allein nicht mehr verüben.
 
      Klage in fünf Punkten
      Dass die Gerichte in Großbritannien, wo Beihilfe zum Selbstmord strafbar ist, das Anliegen der Frau über alle Instanzen abgewiesen hatten, stellte für die Straßburger Richter keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar. Pretty hatte in fünf Punkten geklagt: Sie sah das Grundrecht auf Leben ebenso verletzt wie die Rechte auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung und auf Privatleben. Sie fühlte sich in ihrem Recht auf Gedankenfreiheit beeinträchtigt und sah sich diskriminiert gegenüber Nichtbehinderten, die physisch in der Lage sind, Selbstmord zu verüben.
 
     
   
 
     
     

In allen fünf Punkten widersprachen die Straßburger Richter der Klägerin. Dem Gerichtshof unter Präsident Matti Pellonpää aus Finnland gehörten Richter aus Großbritannien, Schweden, Polen, Luxemburg, Andorra und Moldawien an. Dass ihre Entscheidung in allen fünf Klagepunkten jeweils einstimmig fiel, ist ein starkes Signal gegen aktive Sterbehilfe. Denn der Gerichtshof ist nicht grundsätzlich verschlossen gegen neue gesellschaftliche Tendenzen. So fiel im Februar eine viel beachtete Entscheidung über die Frage, ob ein Homosexueller in Frankreich ein Kind adoptieren darf, mit vier gegen drei Stimmen nur äußerst knapp gegen den Kläger aus.
 
     
   
 
     
     


48-seitiges Urteil des Gerichts

      Zwar ging es in Straßburg jetzt nicht allgemein um
Sterbehilfe, sondern nur um die Frage, ob die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord in Großbritannien im konkreten Fall der Klägerin gegen die Menschenrechte verstößt oder nicht. Doch in ihrem 48-seitigen Urteil äußern sich die Richter teils umfassend über die Frage, ob es ein Recht auf Sterben gibt. Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich dies jedenfalls nicht ableiten, so ihre Antwort.
 
      Wörtlich heißt es: «(Der Gerichtshof) ist nicht überzeugt, dass das von Artikel 2 garantierte «Recht auf Leben» so interpretiert werden kann, als enthalte es einen negativen Aspekt.» Und weiter: «Wenn man seine Sprache nicht völlig verdreht, kann Artikel 2 nicht so interpretiert werden, als enthalte er ein diametral entgegengesetztes Recht, konkret das Recht zu sterben; er kann kein Recht auf Selbstbestimmung in dem Sinne schaffen, dass jedes Individuum das Recht hat, den Tod statt des Lebens zu wählen.»
 
      Verständnis für Lage der Klägerin
      Die Straßburger Richter äußern großes Verständnis für die Lage der Klägerin. Mit Blick auf die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord in Großbritannien erklären sie allerdings, diese Bestimmung sei keine von der Menschenrechtskonvention verbotene «erniedrigende oder herabwürdigende Behandlung». Die Bestimmung sei zulässig, weil sie dem Schutz der Schwachen diene.
 
 
 
     
 
 
 
   
 
   

  Zudem sehe auch das entsprechende britische Gesetz Ausnahmen und Erleichterungen vor. So hätten britische Richter durchaus die Möglichkeit, von schweren Strafen abzusehen. Mit diesem Hinweis geben die Straßburger Juristen ihren britischen Kollegen womöglich einen versteckten Rat, wie mit dem nahen Tod der unheilbar kranken Frau umgegangen werden könnte. Sollte ihr Ehemann tatsächlich beim Selbstmord helfen, könnte es etwa zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens kommen, das dann wegen der besonderen Umstände wieder eingestellt werden könnte.
 
      Enttäuschung über Entscheidung
      Die Anwälte der todkranken Diane Pretty haben sich unterdessen «enttäuscht» darüber geäußert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihr Gesuch auf aktive
Sterbehilfe abgewiesen hat. Nach Ansicht der Anwälte hat der Gerichtshof damit die Chance verpasst, einen Missstand in der Gesetzgebung zu beseitigen.
 
      Prettys Ehemann Brian kündigte in London an, mit Hilfe einer Petition beim britischen Parlament erneut eine Änderung der bestehenden Gesetze verlangen zu wollen. «Wir hoffen noch immer, mit ihrer Bittschrift weitermachen zu können», sagte er. Zuvor hatte er bereits angedeutet, als nächstes die britische Regierung zu einer Gesetzesänderung auffordern zu wollen.

Todkranke Diane Pretty gestorben

Britin erlag Nervenleiden nach vergeblichem Kampf um Sterbehilfe

Die unheilbar kranke Britin Diane Pretty, die Ende April mit ihrer Klage um aktive Sterbehilfe vor dem Europäischen Gerichtshof unterlag, ist tot. Wie ihre Familie Sonntag in London mitteilte, starb die 43-Jährige nach zehntägigen Atembeschwerden am Samstag in einem Hospiz in Mittelengland. Pretty war wegen einer seltenen Nervenkrankheit vom Hals abwärts gelähmt und saß im Rollstuhl.

  12.05.2002
      Sie wandte sich vergeblich an Gerichte in Großbritannien und Straßburg, weil sie mit der Hilfe ihres Mannes sterben wollte. Ein britisches Gericht hatte bereits entschieden, dass Prettys Mann im Falle der Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt werden müsse. Die sieben Richter in Straßburg hielten das britische Urteil vor zwei Wochen einstimmig aufrecht.
 
      Nach eigener Aussage befürchtete Pretty, langsam und schmerzvoll zu ersticken. Ihr Ehemann Brian erklärte am Sonntag, seine Frau «musste genau das durchleiden, was sie vorhersah und wovor sie sich fürchtete - und es gab nichts, was ich hätte tun können». Nun sei sie «endlich frei». Neben ihrem Mann, der in ihrer Sterbestunde an ihrer Seite war, hinterlässt Diane Pretty zwei Kinder.
 
      Vergebliches Bemühen der Ärzte
      In einer von der Gesellschaft für freiwillige Euthanasie (VES) veröffentlichten Erklärung sagte Brian Pretty, Diane habe ihn am 2. Mai wegen Atemnot gebeten, den Arzt zu rufen. Tags darauf habe sie sich in das Hospiz in Luton begeben. Die Ärzte und Pfleger dort hätten ihren Zustand für einige Tage stabilisiert, doch habe sie weiterhin an Schmerzen gelitten. Am Donnerstag sei sie schließlich in eine Art Koma gefallen.
 
      Eine in Zusammenarbeit mit den Prettys entstandene Dokumentation über den Kampf der Kranken um das Recht auf aktive Sterbehilfe sollte am Sonntagabend im Fernsehen der BBC ausgestrahlt werden, wie die britische Nachrichtenagentur PA berichtete. Simon Tuckey, einer der Richter des Hohen Gerichts, das ihre Klage im Oktober abwies, erklärte, die Verstorbene und deren Familie hätten ihm und seinen Kollegen unendlich leid getan.
 
      VES-Direktorin Deborah Annetts bezeichnete Pretty als «außergewöhnliche Frau». «Jeder, der sie treffen durfte, war von ihrer Menschlichkeit und ihrem Mut angesichts unerträglichen Leids beeindruckt», sagte Annetts. Josephine Quintavalle, Sprecherin des Bündnisses für das Leben, sagte, sie hoffe, Frau Pretty sei so friedlich wie möglich gestorben. «Wir waren nie gegen Diane Pretty, wir waren gegen die Gefahr, jemandem zu erlauben, den Tod eines anderen zu beeinflussen.»

 

WIE konnte man sie nur so qualvoll sterben lassen? Im Nachhinein dann heuchlerisch behaupten, wie leid sie einem doch tue... WAS FÜR EINE GEFAHR hat denn bestanden? Dass es nicht ihr eigener Wille war? Na klar, deswegen geht sie ja auch vor das Gericht, weil sie gar nicht mehr weiß was sie will. Wie kann man nur! Sich anzumaßen über ihren Tod zu entscheiden, wo es doch IHR Leben ist! (Gabi grummelt)

 

QUELLE: ZDF-News

 

zurück zur Themenübersicht

zu den Friedenslinks - zum Thema Weltfrieden - back HOME